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Hintergrundwissen M

Meere und Küstengewässer Zuständigkeit

Die Meere werden durch Abwasserfrachten der Flüsse, Direkteinleitungen an der Küste, Abfallbeseitigung auf See, Verunreinigungen durch den Schiffsverkehr und bei der Ausbeutung von Meeresbodenschätzen sowie durch Unfälle, insbesondere Ölunfälle bei Bohrungen und von Tankschiffen, direkt belastet. Gewässergüte, Tier- und Pflanzenwelt werden gefährdet. Der Schutz der Meere ist wegen der Begrenzung nationaler Hoheitsrechte auf Küstengewässer und Schiffe, die die eigene Nationalflagge führen, nur im Rahmen internationaler Vereinbarungen möglich.

Diese müssen von einer hinreichenden Zahl von Unterzeichnerstaaten ratifiziert und in nationales Recht umgesetzt werden. Im Rahmen des Schutzes der Meere stellen sich den Behörden deshalb vor allem folgende Aufgaben:

Für den Schutz der Meere und Küstengewässer sind folgende Rechtsvorschriften besonders hervorzuheben:

Wassergesetze der Länder Gesetze zur Übernahme folgender Meeresschutzübereinkommen:

Info UBA Index Vertrieb Aktualisiert 01.07.08 Seitenanfang