


Hintergrundwissen
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Meere und Küstengewässer Zuständigkeit
Die Meere werden durch Abwasserfrachten der Flüsse,
Direkteinleitungen an der Küste, Abfallbeseitigung auf See,
Verunreinigungen durch den Schiffsverkehr und bei der Ausbeutung
von Meeresbodenschätzen sowie durch Unfälle, insbesondere
Ölunfälle bei Bohrungen und von Tankschiffen, direkt belastet.
Gewässergüte, Tier- und Pflanzenwelt werden gefährdet. Der
Schutz der Meere ist wegen der Begrenzung nationaler
Hoheitsrechte auf Küstengewässer und Schiffe, die die eigene
Nationalflagge führen, nur im Rahmen internationaler
Vereinbarungen möglich.
Diese müssen von einer hinreichenden Zahl von
Unterzeichnerstaaten ratifiziert und in nationales Recht
umgesetzt werden. Im Rahmen des Schutzes der Meere stellen sich
den Behörden deshalb vor allem folgende Aufgaben:
- Mitarbeit an internationalen Vereinbarungen und Umsetzung
in nationales Recht - Genehmigung und Kontrolle von
potentiell umweltgefährdenden Meeresnutzungen vom
eigenen Hoheitsbereich aus
- Überwachung der Meeresbelastung und des Schiffsverkehrs
- Vorsorge gegen Umweltbelastungen durch Unfälle.
Für den Schutz der Meere und Küstengewässer sind folgende
Rechtsvorschriften besonders hervorzuheben:
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (
Wasserhaushaltsgesetz - WHG )
- Gesetz über Abgaben für das Einleiten von Abwasser in
Gewässer ( Abwasserabgabengesetz - AbwAG )
- Gesetz zu den übereinkommen vom 15.02.1972 und
29.12.1972 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch
das Einbringen von Abfällen durch Schiffe und
Luftfahrzeuge ( Hohe-See-Einbringungsgesetz )
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zu den
übereinkommen vom 15.02.1972 und 29.12.1972 zur
Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen
von Abfällen durch Schiffe und Luftfahrzeuge (
Hohe-See-Einbringungsverordnung )
- Verordnung über die Verhütung der Verschmutzung der
Nordsee durch Schiffsabwasser - Gesetz über die Haftung
und Entschädigung für Ölverschmutzungsschäden durch
Seeschiffe ( Ölschadengesetz )
- Gesetz zur vorläufigen Regelung des Tiefseebergbaues -
Bundesberggesetz - Gesetz über die Aufgaben des Bundes
auf dem Gebiet der Seeschiffahrt ( Seeaufgabengesetz -
SeeAufgG )
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter -
Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter
mit Seeschiffen ( Gefahrgutverordnung See-GGVSee )
Wassergesetze der Länder Gesetze zur Übernahme folgender
Meeresschutzübereinkommen:
- Übereinkommen vom 22.03.1974 über den Schutz der
Meeresumwelt des Ostseegebietes ( Helsinki-übereinkommen
)
- Internationales übereinkommen vom 02.11.1973 zur
Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe ( MARPOL
)
- Übereinkommen vom 15.02.1972 zur Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen durch Schiffe
und Luftfahrzeuge ( Oslo-übereinkommen )
- Übereinkommen vom 29.12.1972 über die Verhütung der
Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen
und anderen Stoffen ( London-übereinkommen )
- Übereinkommen vom 04.06.1974 zur Verhütung der
Meeresverschmutzung vom Lande aus ( Paris-übereinkommen
)
- Übereinkommen vom 09.06.1969 zur Zusammenarbeit bei der
Bekämpfung von Ölverschmutzungen der Nordsee (
Bonn-Abkommen )
| Info UBA |
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Aktualisiert 01.07.08 |
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